Lea Tiedke & Jugendbeteiligung: Mitreden und Mitgestalten in Mecklenburg-Vorpommern

Thema 4

Junge Menschen beteiligen: Mitreden, Mitgestalten und demokratische Verantwortung lernen

Jugendbeteiligung ist in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur ein politisches Schlagwort. Seit 2024 stärkt ein eigenes Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz Beteiligungsrechte junger Menschen. Bei der Landtagswahl 2026 dürfen zudem erstmals 16- und 17-Jährige an einer Landtagswahl im Land teilnehmen. Auf dem Motiv zu Lea Tiedke wird Jugendbeteiligung als eigener Schwerpunkt hervorgehoben.

Warum junge Menschen von Politik besonders langfristig betroffen sind

Politische Entscheidungen wirken häufig über viele Jahre. Investitionen in Schulen, Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung oder Klimaanpassung können eine Generation jahrzehntelang begleiten. Junge Menschen sind daher nicht nur eine Zielgruppe von Politik, sondern unmittelbar Betroffene langfristiger Entscheidungen.

Jugendliche erleben politische Folgen außerdem sehr konkret: Busverbindungen entscheiden über Erreichbarkeit von Schule und Freizeitangeboten, die Qualität von Bildungsangeboten beeinflusst Chancen, und vorhandener Wohnraum kann darüber mitentscheiden, ob junge Erwachsene nach Ausbildung oder Studium in einer Region bleiben.

Aus diesem Grund wird zunehmend darüber diskutiert, junge Menschen bereits frühzeitig an Planungen und Entscheidungen zu beteiligen. Beteiligung bedeutet jedoch mehr, als eine Meinung abzufragen. Sie funktioniert besonders dann, wenn Jugendliche erfahren, was mit ihren Vorschlägen geschieht und welche Entscheidungen tatsächlich veränderbar sind.

Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern

Das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern trat am 2. April 2024 in Kraft. Nach Angaben der Landesregierung sollen damit Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden. Das Gesetz richtet sich insbesondere an Landkreise und Gemeinden und sieht vor, junge Menschen bei wichtigen Angelegenheiten, die sie betreffen, einzubeziehen.

Damit erhält Jugendbeteiligung einen verbindlicheren Rahmen. Entscheidend bleibt jedoch die praktische Umsetzung vor Ort. Gemeinden unterscheiden sich in Größe, finanziellen Möglichkeiten und vorhandenen Jugendstrukturen. Deshalb können Beteiligungsformen unterschiedlich aussehen.

Mögliche Formate sind Jugendbeiräte, Jugendparlamente, Projektgruppen, Beteiligungswerkstätten, digitale Beteiligung, Schülervertretungen oder offene Jugendforen. Kein Format eignet sich automatisch für jede Situation. Wichtig sind Transparenz, Zugänglichkeit und ein nachvollziehbarer Einfluss auf Entscheidungen.

Rostock als Beispiel für praktische Jugendbeteiligung

In Rostock bestehen verschiedene Angebote, mit denen junge Menschen eigene Ideen einbringen können. Ein konkretes Beispiel ist der Jugendbeteiligungsfonds. Er unterstützt Projekte von jungen Menschen zwischen 14 und 27 Jahren, die gemeinsam mit anderen Jugendlichen Vorhaben in der Stadt umsetzen möchten.

Gefördert werden beispielsweise kulturelle, künstlerische, musikalische, sportliche, technische, wissenschaftliche oder soziale Projekte. Nach Angaben der Stadt können Projekte mit bis zu 1.500 Euro unterstützt werden. Dadurch wird Beteiligung unmittelbar erfahrbar: Junge Menschen entwickeln selbst eine Idee, organisieren ein Projekt und übernehmen Verantwortung für die Umsetzung.

Daneben beschäftigt sich Rostock seit längerem mit institutionellen Beteiligungsformen wie einem Kinder- und Jugendbeirat. Die Bürgerschaft beschloss 2023 dessen Einrichtung und beauftragte die Verwaltung mit der Erarbeitung der notwendigen Grundlagen.

Jugendbeteiligung funktioniert besonders gut, wenn vier Dinge zusammenkommen: verständliche Informationen, echte Mitsprachemöglichkeiten, Rückmeldung zu Vorschlägen und ausreichende Zeit sowie Unterstützung für die Beteiligten.

Wahlalter 16 bei der Landtagswahl 2026

Eine wichtige Veränderung betrifft das Wahlrecht. Das aktive Wahlalter für Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern wurde 2022 auf 16 Jahre gesenkt. Bei der Wahl am 20. September 2026 können daher erstmals auch 16- und 17-Jährige an einer regulären Landtagswahl teilnehmen, sofern sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen.

Die Wahlberechtigten verfügen über zwei Stimmen: eine für eine Person im Wahlkreis und eine für die Landesliste einer Partei. Damit verbindet das Wahlsystem persönliche Wahlkreisentscheidungen mit der proportionalen Verteilung der Sitze über Landeslisten.

Die Absenkung des Wahlalters erhöht zugleich die Bedeutung politischer Bildung. Junge Erstwählerinnen und Erstwähler benötigen verständliche Informationen über Zuständigkeiten des Landtages, Wahlprogramme, Parteien und die praktische Stimmabgabe.

Politische Bildung und Beteiligung gehören zusammen

Beteiligung setzt Wissen voraus. Wer einen Vorschlag einbringen möchte, sollte zumindest grundsätzlich wissen, welche Institution zuständig ist und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen. Deshalb ergänzen sich Jugendbeteiligung und politische Bildung.

Die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern bietet Materialien und Projekte an, die demokratische Prozesse und Grundrechte erklären. Solche Angebote können helfen, politische Diskussionen einzuordnen und zwischen kommunalen, landespolitischen, bundespolitischen und europäischen Zuständigkeiten zu unterscheiden.

Gute politische Bildung sagt jungen Menschen nicht, welche Partei sie wählen sollen. Sie vermittelt vielmehr Wissen und unterstützt sie dabei, Argumente selbstständig zu prüfen. Kontrovers diskutierte Fragen sollen als kontrovers erkennbar bleiben.

Jugendbeteiligung in ländlichen Regionen

Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland. In vielen kleineren Orten unterscheiden sich die Bedingungen für Jugendbeteiligung deutlich von größeren Städten wie Rostock, Schwerin oder Greifswald. Wege sind länger, öffentliche Verkehrsmittel teilweise seltener und Jugendzentren nicht überall vorhanden.

Deshalb stellt sich die Frage, wie Beteiligung auch dann erreichbar bleibt, wenn junge Menschen nicht spontan zu einer Veranstaltung fahren können. Digitale Formate können eine Ergänzung sein, ersetzen persönliche Begegnung aber nicht immer.

Auch Schulen, Vereine, Feuerwehren und Jugendclubs können wichtige Orte demokratischer Erfahrung sein. Beteiligung muss daher nicht zwingend in einem Rathaus beginnen. Sie kann dort anfangen, wo junge Menschen ihren Alltag verbringen.

Einordnung bei Lea Tiedke

Das zu dieser Serie gehörende Motiv beschreibt als vierten Schwerpunkt, junge Menschen stärker zu beteiligen. Dort wird formuliert, Jugendliche sollten mitreden, mitgestalten und die Zukunft des Landes mitbestimmen.

Diese Aussage passt zu Lea Tiedkes öffentlicher Vorstellung als junge Studentin aus Rostock. Zugleich sollte bei jeder politischen Kandidatur geprüft werden, welche konkreten Vorschläge hinter einem allgemeinen Beteiligungsziel stehen. Relevant sind beispielsweise Fragen nach institutionellen Rechten, Finanzierung, geeigneten Formaten und tatsächlichem Einfluss.

Die bestehenden Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern bieten dafür bereits eine Ausgangsbasis. Das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz und kommunale Projekte zeigen, dass Jugendbeteiligung inzwischen auch institutionell stärker verankert ist.

Was junge Beteiligung für Demokratie leisten kann

Wer schon früh erlebt, dass eigene Ideen gehört, diskutiert und nachvollziehbar beantwortet werden, kann demokratische Verfahren praktisch kennenlernen. Gleichzeitig lernen junge Menschen, dass nicht jeder Wunsch umgesetzt werden kann und politische Entscheidungen unterschiedliche Interessen berücksichtigen müssen.

Genau darin liegt ein wichtiger Bildungseffekt. Demokratie bedeutet nicht, immer den eigenen Vorschlag durchzusetzen. Sie bedeutet auch, Argumente auszutauschen, Kompromisse auszuhandeln und Entscheidungen zu akzeptieren, solange sie rechtmäßig zustande gekommen sind.

Jugendbeteiligung kann daher einen Beitrag dazu leisten, demokratische Verfahren nicht nur theoretisch zu erklären, sondern praktisch erlebbar zu machen.

FAQ zur Jugendbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern

Ab welchem Alter darf man 2026 den Landtag wählen?

Das aktive Wahlalter liegt bei 16 Jahren. Weitere Voraussetzungen zum Wohnsitz und Wahlrecht erläutert der Landtag Mecklenburg-Vorpommern.

Was ist das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz MV?

Das Gesetz ist seit April 2024 in Kraft und stärkt Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen insbesondere bei kommunalen Entscheidungen, die sie betreffen.

Welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es?

Je nach Kommune können Jugendbeiräte, Jugendparlamente, Projektgruppen, Jugendforen, Schülervertretungen, digitale Formate oder Förderfonds eingesetzt werden.

Gibt es Jugendbeteiligung in Rostock?

Ja. Die Stadt nennt verschiedene Angebote, darunter den Jugendbeteiligungsfonds. Außerdem wurde die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates beschlossen.

Was sagt das Lea-Tiedke-Motiv?

Der vierte dargestellte Schwerpunkt lautet „Junge Menschen beteiligen“ und wird mit Mitreden, Mitgestalten und Mitbestimmen verbunden.

Warum gehört politische Bildung dazu?

Wer politische Zuständigkeiten und Verfahren kennt, kann eigene Interessen gezielter einbringen und politische Aussagen besser einordnen.

Weiterführende Informationen

Kinder- und Jugendbeteiligung Mecklenburg-Vorpommern

Landtagswahl MV 2026 und Wahlalter 16

Jugendbeteiligungsfonds Rostock

Landeszentrale für politische Bildung MV

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